Die Aussetzung der Mehrwertsteuer bei Gold hat weit zurück reichende historische Gründe. Sie ist in einer Zeit entstanden als Geld noch in Goldgramm definiert war und Gold noch ein offizielles Zahlungsmittel, also Geld war.

 

Steuerfrei

 

In Deutschland ist der Kauf von Anlagegold von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Zu Anlagegold werden Goldbarren und typische Anlagemünzen wie zum Beispiel der bekannte Krügerrand, die Maple Leaf und der Wiener Philharmoniker gezählt.

 

Der Kauf von historischen Goldmünzen oder Altgold ist hierzulande ganz regulär mehrwertsteuerpflichtig.

 

Laut  EU-Richtlinie 98/80/EG1 muss Anlagegold folgende Kriterien erfüllen:

 

  • Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel. Aureus' Gold erfüllt natürlich diesen Standard.
  • Goldmünzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, die nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, die in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und die üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 % übersteigt.

 

In Bezug auf die Anlagemünzen, teilen die EU-Mitgliedstaaten jedes Jahr mit, welche Münzen, die diesen Kriterien entsprechen, innerhalb ihres Gebiets vermarktet werden. Das Verzeichnis der befreiten Goldmünzen wird veröffentlicht und ist für jeden einsehbar.

 

Stimmen Ausgabeland und Nennwert mit einer in der Liste aufgeführten Münzen überein, ist keine Mehrwertsteuer zu zahlen.

 

Steuern auf Gewinne beim Goldverkauf

 

Beim Verkauf von physischem Gold werden Gewinne von den Finanzbehörden als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EstG behandelt.

 

Somit sind Gewinne aus dem Verkauf von Münzen oder Barren steuerfrei, wenn die Haltefrist mindestens 1 Jahr beträgt. Wenn der Verkauf vor der Jahresfrist stattfindet, fällt regulär Einkommensteuer nach dem persönlichen Steuersatz an, dabei gilt allerdings auch eine Freigrenze von 600 €.

 

Die Regelung bei Verkauf bezieht sich sowohl auf Anlagegold als auch auf Altgold.

 

Was ist mit anderen Edelmetallen?

 

Bei Münzen oder Barren aus Silber, Platin, Palladium oder anderen Edelmetallen gilt der übliche Mehrwertsteuersatz von 19 %.

Edelmetalle

 

Beim Verkauf von Silber, Platin, Palladium und anderen Edelmetallen gilt ebenfalls: Gewinne aus dem Verkauf von Münzen oder Barren sind steuerfrei, wenn die Haltefrist mindestens ein Jahr beträgt. Wenn der Verkauf vor der Jahresfrist stattfindet, fällt regulär Einkommensteuer nach dem persönlichen Steuersatz an, dabei gilt allerdings auch eine Freigrenze von 600 €.

 

Zollfreilager

 

Zollfreilager mit Hochsicherheitsstandard sind eine legale Möglichkeit, die anfallende Mehrwertsteuer beim Kauf von Silber, Platin, Palladium und anderen Edelmetallen in Deutschland zu sparen.

 

Hochsicherheitslager_Tresor

 

Kauf und Lagerung finden dann im Zollfreilager statt unter höchsten Sicherheitstandards statt. Es fällt lediglich eine Lagergebühr an, die aber auch bei anderen sicheren Verwahrungen, wie zum Beispiel Bankschließfächer, anfällt.